AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE ORGANISATION VON INCENTIVES & EVENTS

 

1. Geltungsbereich
Inspiria bietet ihre Dienstleistungen ausschließlich auf Basis der vorliegenden Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung an, unter Ausschluss gegenteiliger Geschäftsbedingungen des Kunden.

2. Vertragsabschluss und Vertragsgegenstand
Wesen und Ausmaß der Dienstleistungen von inspiria sind in dem schriftlichen Vertrag, sowie in der Programmbeschreibung, welche einen Teil dieses Vertrages bildet, detailliert angeführt. Jeder vom Kunden erteilte Auftrag ist schriftlich zu bestätigen.Das Vertragsverhältnis besteht ausschließlich zwischen inspiria und dem Kunden,nicht jedoch zwischen inspiria und Kunden des Kunden, bzw. dessen Arbeitnehmern.

3. Pflichten der inspiria
Von jedem Treffen mit dem Kunden betreffend die Durchführung des Auftrages führt inspiria ein mit Datum versehenes Protokoll, dessen Inhalt für beide Parteien bindend ist, es sei denn der Kunde erhebt innerhalb von 10 Tagen Einspruch. inspiria stellt dem Kunden detaillierte Informationen betreffend die einzelnen Dienstleistungen zur Verfügung.

4. Beauftragung Dritter
Inspiria beauftragt in ihrem Namen und auf ihre Rechnung geeignete Dritte (z.B.Musiker, Künstler, Dienstleister), die in diesem Vertrag angeführten Dienstleistungen auszuführen und der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung. Inspiria haftet für die von Dritten durchgeführten Dienstleistungen, als ob es ihre eigenen Dienstleistungen wären. Absatz 7 gilt für Pflichten der öffentlichen Sicherheit.

5. Pflichten des Kunden
Wenn es für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages notwendig ist, gibt der Kunde inspiria entsprechende Informationen und Anweisungen. Der Kunde verständigt die Mitarbeiter der inspiria unverzüglich vor Ort bezüglich jeglicher Mängel in der Dienstleistung. Ein Versäumnis derartiger Verständigungen hat keine Auswirkung auf Gewährleistungsansprüche, jedoch bewirkt es ein haftungsausschließendes Mitverschulden des Kunden.

6. Gewährung von Rechten
Der Kunde hat das unübertragbare Recht, die von inspiria, deren Mitarbeitern, bzw. deren Dienstleistern zur Erfüllung dieses Vertrages kreierten Arbeiten zu verwenden, wobei dieses Recht auf die Dauer der Veranstaltung beschränkt ist. Von inspiria gemachte Vorschläge können vom Kunden nur dann kostenlos verwendet werden, wenn inspiria mit deren Umsetzung und Ausführung beauftragt wurde.

7. Gewährleistung und Haftung
Jede Beschwerde ist schriftlich an inspiria zu richten, u.z. spätestens zwei Wochennach Ende der Veranstaltung. Geringfügige Abänderungen der Dienstleistungen berechtigen den Kunden nicht, die Bezahlung zu reduzieren und vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde anerkennt, dass die Pflichten der öffentlichen Sicherheit dem Betreiber einer fix bestehenden Anlage (Stadion, Halle, Hotel) obliegen und dass inspiria daher nicht für Vergütung von Schäden haftet, welche aus einer durch inspiria organisierte Veranstaltung entstanden sind. Diese Entbindung von der Haftung gilt nicht im Fall von Vorsätzlichkeit oder grober Fahrlässigkeit. Im Falle von geringer Fahrlässigkeit (Außerachtlassung des Maßes an Sorgfalt, das nur außergewöhnlich umsichtige oder vorsichtige Menschen anzuwenden pflegen) ist die Haftung auf jeden Fall ausgeschlossen.

8. Rücktritt vom Vertrag vor Beginn einer Incentivereise
Der Kunde kann vor Beginn einer Incentivereise ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. In einem solchen Fall entschädigt der Kunde inspiria innerhalb von 10 Tagen ab der schriftlichen Aufforderung durch Inspiria für alle angefallenen Kosten, inklusive Stornogebühr für Dienstleister. (Begleichung) Es steht dem Kunden jedoch frei, einen Schaden nachzuweisen, welcher geringer ist als der von inspiria geltend gemachte.

9. Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich, die Berufs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei zu wahren. Diese Verpflichtung wirkt über die Beendigung des Vertrages hinaus. Inspiria verpflichtet sich, ihren Mitarbeitern und Dienstleistern entsprechende Verpflichtungen aufzuerlegen.

10. Vorzeitige Beendigung des Vertrages
Beide Parteien können den Vertrag ohne Einräumung einer Nachfrist auflösen, wenn die Erbringung der Dienstleistungen verhindert, bzw. unverhältnismäßig behindert wird durch höhere Gewalt, durch Einleitung eines Ausgleichs- bzw. Konkursverfahrens gegen die jeweils andere Partei, oder wenn von der Einleitung eines Konkursverfahrens mangels Vermögenswerten zur Deckung der Kosten Abstand genommen wird. Für Dienstleistungen, welche von inspiria oder von Dritten im Namen von inspiria bis zum Datum der vorzeitigen Beendigung des Vertrages erbracht wurden, hat inspiria Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, inklusive Stornogebühren für Dienstleister, falls dies zutrifft. Beide Parteien können den Vertrag unter Einräumung einer Nachfrist von zwei Wochen beendigen, wenn die jeweils andere Partei mit der Erfüllung ihrer übrigen vertraglichen Verpflichtungen in Verzug ist.

11. Allgemeine Vertragsbedingungen
Für diesen Vertrag, bzw. für dessen Auslegung gilt ausschließlich österreichisches Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und der UN Sales Convention. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Salzburg. Um die Rechtssicherheit für beide Parteien sicherzustellen, bedürfen alle Abweichungen von den Bedingungen und Bestimmungen dieses Vertrages, alle Nebenabkommen oder mündlichen Zusagen für ihre Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch inspiria.Ist, bzw. wird irgendeine Bestimmung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien ersetzen die ungültige Bestimmung durch eine gültige, welche dem Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.

12. Gerichtsstand
Es wird die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart. Als Gerichtsstand gilt das Landesgericht Salzburg.

Über uns

Team

Werte